Kindeswohlgefährdung    
  
Geschrieben von: JoKr  
Dienstag, den 04. Oktober 2016 um 16:24 Uhr

Am heutigen Mittwoch hat das Statistische Bundesamt Zahlen zum Anstieg der Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2015 veröffentlicht. Dazu erklärt der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg: "Der Anstieg der im Jahr 2015 vom Jugendamt betriebenen Verfahren ist erschreckend. Insbesondere die Zunahme von 11,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, bei der das Jugendamt eine akute Kindeswohlgefährdung festgestellt hat, sollte für uns alarmieren.

Verantwortungsbewusste Kinder- und Jugendpolitiker müssen diese Zahlen hinterfragen. Fragwürdig ist zum Beispiel, warum in Fällen, in denen keine Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, trotzdem über 1.600 Kinder aus den Familien genommen wurden. Auffallend ist auch die geringe Kontrolle der jugendamtlichen Entscheidungen durch die Familiengerichte. So rief das Jugendamt in 129.485 Fällen insgesamt nur 10.504 Mal das Familiengericht an. Sogar bei Fremdunterbringung der Kinder werden die Familiengerichte offensichtlich nicht regelmäßig eingebunden. Bei 20.806 akut gefährdeten Kindern, von denen  9.573 außerhalb der Familie untergebracht wurden, gab es insgesamt nur 6.279 Anrufungen des Familiengerichts.

Wenn wir die richtigen Schlüsse aus der Statistik ziehen wollen, müssen wir genau hinschauen. Ansonsten läuft die Politik Gefahr, falsche Antworten zu geben. Schnellschüsse aber, die zur Konsequenz haben, dass Kinder zu spät oder aber auch zu schnell aus Familien genommen werden, sind gefährlich. Bevor sich die Politik mit Forderungen überbietet, muss sie verstehen, woher diese Zunahme kommt. So ist zu fragen: Sind die Jugendämter vorsichtiger geworden und greifen schneller ein? Sind die Kinderschutz-Radare und Netzwerke besser geworden? Oder werden die Kinder in unserer Gesellschaft heute mehr als früher vernachlässigt und misshandelt?"

Die Jugendämter haben im vergangenen Jahr 129.485 Verfahren eröffnet, um festzustellen, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. In 84.500 von diesen wurde die Gefährdung des Kindeswohls nicht bestätigt. In 20.800 Verfahren wurde eine Gefährdung als akut eingeschätzt und in 24.200 Fällen konnte eine Gefährdung des Kindes nicht ausgeschlossen werden. Im Vergleich zum Vorjahr gab es 11,7 Prozent mehr akute und 7,9 Prozent mehr latente Gefährdungseinschätzungen - die meisten davon aufgrund von Vernachlässigungen.
 


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