Bund baut Barrierefreiheit aus      

Geschrieben von: JoKr  
Mittwoch, den 11. Mai 2016 um 11:49 Uhr


Der Deutsche Bundestag verabschiedet am  Donnerstag den 12.5.2016 die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes.

Nach 14 Jahren ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) renovierungsbedürftig. Seit 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland geltendes Recht. Die Bundesregierung hat daher das Gesetz insgesamt modernisiert und an die Konvention angepasst. Mit dem BGG hat sich der Bund 2002 verpflichtet, in seinem Verantwortungsbereich Barrierefreiheit schrittweise umzusetzen. Die Bundesländer haben mit ihren Landesgleichstellungsgesetzen nachgezogen. Jetzt wird das BGG an neue Zielgruppen und Standards angeglichen. Angebote in Leichter Sprache gehen auf die Bedürfnisse von Menschen mit Lernbeeinträchtigungen und psychischer Erkrankung ein. Firmen, die vom Bund Drittmittel erhalten, sind künftig an die Richtlinien des BGG gebunden. Damit wirkt das Gesetz mittelbar in die Wirtschaft hinein. Eine neue Bundesfachstelle für Barrierefreiheit wird Bundesbehörden künftig beim Thema Barrierefreiheit unterstützen und mittelfristig auch Private, Kommunen und öffentliche Einrichtungen beraten. Ein neues, kostenloses Schlichtungsverfahren soll außerdem verhindern helfen, dass Menschen mit Behinderungen im Streitfall  langwierige Gerichtsverfahren durchlaufen müssen. Nicht nur Verbände, sondern auch Einzelpersonen können die Schlichtungsstelle einschalten. Sie wird bei der Beauftragten für die Belange behinderter Menschen angesiedelt und arbeitet unabhängig.

Der Bund geht mit dem neuen BGG, nach Jahren endlich mit gutem Beispiel voran. Die Länder, die Kommunen und die Wirtschaft sind jetzt am Zug, Barrierefreiheit in ihrer Verantwortung zu realisieren."
 


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