Bundessozialamt boykottiert Verbrechensopfergesetz (VOG)   
 
Geschrieben von: pethens  
Donnerstag, den 19. Dezember 2013 um 08:31 Uhr

Wien 19.12.2013:  Ehemalige Heimkinder, die in staatlichen oder privaten Einrichtungen körperlichen und psychischen Terror, insbesondere auch sexuellem Missbrauch ausgesetzt waren, haben nach dem österreichischen Verbrechensopfergesetz (VOG) Anspruch auf staatliche Hilfeleistungen. Soweit die Misshandlungen bleibende seelische und körperliche Schäden hervorriefen, die zur Beeinträchtigung der Berufsausübung, insbesondere zu vorzeitiger Arbeitsunfähigkeit führten, ist der dadurch bedingte Verdienstentgang zu entschädigen. Jahrelang wussten die Opfer nichts von diesen Entschädigungsmöglichkeiten, weil sie weder vom Staat noch vom Weißen Ring darauf hingewiesen wurden. Seit vor zwei Jahren durch einen spektakulären Entschädigungsfall in der Öffentlichkeit bekannt wurde, welche Anspruchsmöglichkeiten das Verbrechensopfergesetz (VOG) bietet, machen ehemalige Heimkinder zunehmend davon Gebrauch.

Der deutsche Rechtsanwalt Dr. Christian Sailer , der zahlreiche ehemalige Heimkinder in VOG-Verfahren vertritt, gewinnt seit einiger Zeit den fatalen Eindruck, dass die einzelnen Landesstellen des Bundessozialamts zielgerichtet und mit vorgefertigten Formulierungen darauf aus sind, Anträge auf Ersatz des Verdienstentgangs serienmäßig abzulehnen. Die stereotype Begründung lautet: Die Ursachen für die vielfach auftretende Arbeitsunfähigkeit ehemaliger Heimkinder gehe nicht auf die Misshandlungen im Heim , sondern auf schwierige Verhältnisse im Elternhaus zurück. Für den Anwalt sind das Ausflüchte, mit denen sich der Staat allzu hohe Aufwendungen für die Entschädigung der Opfer von Psychoterror, körperlicher Gewalt , Zwangsarbeit und sexuellem Missbrauch in staatlichen und kirchlichen "Erziehungseinrichtungen" ersparen will. Sailer will nun die österreichische Öffentlichkei, die das Leid der Heimkinder wieder aus dem Blickfeld verlohren hat, auf diesen Missstand aufmersam machen.Wörtlich erklärt der Anwalt: "Den Betroffenen kann während ihres Heimaufenthaltes noch so Schlimmes widerfahren sein: Für die späteren Leidenszustände und die damit einhergehende Frühinvalidität der seelisch und körperlich schwer angeschlagenen Opfer werden die Misshandlungen im Heim allenfalls als untergeordnete Ursachen anerkannt, während die Hauptsursache in einer schwierigen Familienbiographie liegen soll, auch wenn es sich um Schwierigkeiten handelt, die durchschnittlicher Art und in vielen Familien anzutreffen sind (Ungelichbehandlung von Geschwistern , Scheidung der Eltern, alleinerziehende Mutter etc.)."

Sailer vermutet: " Es dürfte sich um eine gleichgerichtete, vermutlich zentral gesteuerte, Blockade der konsequenten Anwendung des Verbrechensopfergesetzes zu handeln. Nachdem man den Betroffenen ihre rechtlichen Möglichkeiten jahrelang behördlicherseits verschwiegen hatte, obwohl das tausendfache Leid der Opfer staatlicher und kirchlicher Einrichtungen durchaus bekannt war, versucht man nun, nachdem die Anspruchsmöglichkeiten des VOG zunehmend wahrgenommen werden,die Ansprüche mit fadenscheinigen Argumenten abzuwürgen. Dabei bedient man sich medizinischer Gutachter, die der Behörde erkennbar nach dem Munde reden - in oberflächlichen und zum Teil widersprüchlichen Gutachten, in denen die von der Behörde angestrebten Ergebnisse – schuld sind die familiären Verhältnisse” – vielfach ohne nähere Begründung einfach behauptet werden. Auf diese Weise erhalten die Bundessozialämter das medizinische Deckmäntelchen, unter dem sie die Ansprüche der Opfer zurückweisen, und die Gutachter ein sicheres Zubrot durch weitere Aufträge. Dieses Kartell aus sozialer Kälte der Behörden und verantwortungsloser Willfährigkeit von Ärzten, ist ein Skandal."




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