Aufruf an Opfer sexualisierter Gewalt!   
 
Geschrieben von: pethens  
Mittwoch, den 11. Dezember 2013 um 08:36 Uhr

Aus Anlass des Internationalen Tages der Menschenrechte erlaube ich mir, als rechtliche Vertretung des Österreichischen Bürgers Herbert Szlezak auf einen Prozess des Landesgerichtes für Zivilrechtsachen Wien aufmerksam zu machen.

In diesem Prozess, der zu der Geschäftszahl 27 Cg 15/12t geführt wird, geht es darum, dass die „Kongregation der Brüder der christlichen Schulen“ als unwahre Veröffentlichung gerichtlich bestätigt haben wollen, dass „…seit Jahrzehnten Kinder in Einrichtungen des Ordens der Schulbrüder in Wien Strebersdorf organisiert vergewaltigt und sexuell ausgebeutet“ worden seien.

Weiters will diese Kongregation, dass als unwahr gerichtlich festgestellt wird, dass es sich bei den meisten dieser Täter „…um Serientäter (handeln würde), die im Laufe der Jahre immer wieder Kinder“ missbraucht hätten.

Überdies beantragte die Kongregation, dass das Gericht als unwahr feststellen möge, dass man davon ausgehen müsse, „…dass zumindest ein Teil dieser Täter heute noch sexuell aktiv (wäre) und deshalb eine potentielle Gefahr für jedes in Strebersdorf untergebrachte Kind“ darstellen würde.

Schließlich stellte die Kongregation den Antrag, dass das Gericht als unwahr festzustellen hätte, dass „…die meisten der genannten Täter…immer noch in unterschiedlichen Funktionen in den Einrichtungen der Schulbrüder“ beschäftigt wären.

In der Beilage finden Sie illustrativ einen Beitrag, der im Kurier am 07.07.2010 auf Seite 17 erschienen war und unter „Missbrauch. Der lange Leidensweg des Manuel N. Geistliche sollen einen Elfjährigen mehrfach vergewaltigt haben. Die Schulbrüder dementieren.“ übertitelt wurde.

Dieser Aufruf richtet sich deshalb an Opfer sexualisierter Gewalt weltweit, da nur das Gelingen des Wahrheitsbeweises meinen Klienten, den Österreichischen Bürger Herbert Szlezak in die Lage versetzen könnte, dass die gegen ihn durch die Kongregation der Brüder der christlichen Schulen erhobene Klage abgewiesen werden könnte.

Wenn es also Personen gibt, die bereit sind, öffentlich über ihre Misshandlung in einer der Einrichtungen dieses Ordens zu sprechen, mögen sich diese in der Rechtsanwaltskanzlei unter der unten angeführten Adresse mit einem „witness statement“ melden. Relevante Dokumente sind ebenfalls willkommen. Verwiesen ist in diesem Zusammenhang auf die einschlägigen Bestimmungen, die von der Europäischen Union in Bezug auf die Grundrechte niedergelegt wurden, die als Werte gelten, die das Fundament der EU bilden und die den sozialen Zusammenhalt und eine nachhaltige menschliche Entwicklung fördern sollen. Kinder und schutzbedürftige Erwachsene sind nach international anerkannten Berichten (unter anderem der SNAP – Survivors Network of those Abused by Priests) oft Vorurteilen, Intoleranz, Diskriminierung und sozialer Ausgrenzung ausgesetzt, wenn sie Opfer von Vergewaltigung, sexueller Gewalt und/oder Folter wurden. Es sollte unser aller Anliegen werden, dass der Schutz der Grundrechte für diese Betroffenen von Gewalt zu gewährleisten ist und ihre Situation zu verbessern ist.

mit freundlichen Grüßen
Mag. Dr. Vera Weld
Rechtsanwältin
Stephansplatz 10/5.2
A-1010 Wien, Österreich

 

Copyright © 2016 Top-Aktuelles.de. Alle Rechte vorbehalten.
Joomla! ist freie, unter der GNU/GPL-Lizenz veröffentlichte Software.

Share by: