"Maßnahmenvollzug"   

Geschrieben von: SiKa  
Sonntag, den 20. Oktober 2013 um 21:02 Uhr

Am Mittwoch den 20. November 2013 findet in der Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien das Symposion "M a ß n a h m e n v o l l z u g" statt. Der Maßnahmenvollzug ist eines der geheimnisvollsten, rechtsstaatlich unklarsten und politisch am meisten ig-norierten Themen der Republik. (Volksanwältin Terezija Stoisits)
Die Öffentlichkeit erfährt in aller Regel nur, dass jemand in eine "Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher" eingewiesen wird. Was die Öffentlichkeit jedoch nicht erfährt, ist, dass diese speziellen Anstalten überfüllt sind und dieser Mensch daher in eine ganz normale Strafanstalt gebracht wird, wo so gut wie keine psychologische Betreuung stattfindet, dafür häufig eine (zwangsweise) "Ruhigstellung". Die Anhaltung im Maßnahmenvollzug ist unbegrenzt und dauert durchschnittlich fünf Jahre über das Strafende hinaus. Bei Manchen noch viel länger.
Darüber hinaus steigt die Zahl der im Maßnahmenvollzug Angehaltenen ständig an. Über die Aufhebung des Maßnahmenvollzugs entscheidet das Gericht. Für das Verfahren gelten laut Strafvollzugsgesetz die Bestimmungen der Strafprozessordnung, die Praxis sieht anders aus.

„Man hat mich zusammengeschlagen und auf dem Boden fixiert und dann die Spritzen gegeben. Dapotum Depot 200 mg. Alle 14 Tage." „Und dann haben sie dich wieder zusammengeschlagen und auf dem Boden fixiert?" „Nein. Dann nicht mehr. Dann haben sie es mir nur noch angedroht. Ich hab mich dann nicht mehr gewehrt."  Aus dem Buch "Staatsgewalt. Die Schattenseiten des Rechtsstaates" von Katharina Rueprecht und Bernd-Christian Funk

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