Strafrechtliche Verjährungsfristen 
  
Geschrieben von: Peter  
Donnerstag, den 06. Juni 2013 um 08:41 Uhr

Berlin, 6. Juni 2013:   Der Missbrauchsbeauftragter der Bundesregierung fordert auf der heutigen Hearingsitzung: "Strafrechtliche Verjährungsfristen sollten bei sexuellem Missbrauch nicht vor dem 30. Lebensjahr beginnen. Rörig: „Bei der strafrechtlichen Verjährung ist das neue Opferschutzgesetz (StORMG) keine Antwort auf berechtigte Opferinteressen. Betroffene sind oft erst in ihrer Lebensmitte in der Lage, strafrechtlich gegen die Täter vorzugehen.“ Forschungsergebnisse der Humboldt Universität Berlin bestätigen dringenden Reformbedarf im Strafrecht.

Das vierte und vorerst letzte Hearing der Veranstaltungsreihe „Dialog Kindesmissbrauch“, das heute in Berlin zum Thema „Verlängerung der strafrechtlichen Verfolgbarkeit – Erwartungen und Risiken“ stattfindet, bietet Betroffenen, Fachwelt und Politik erstmals eine öffentliche Plattform, über ihre Positionen zu einer Veränderung der strafrechtlichen Verjährungsfristen zu diskutieren.

„Der Runde Tisch “Sexueller Kindesmissbrauch“ ist bei den strafrechtlichen Verjährungsfristen eindeutig zu kurz gesprungen“, betont Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Auch seien Betroffene, als die strafrechtliche Verjährung von Missbrauch am Runden Tisch erörtert wurde, dort noch nicht vertreten gewesen. „Es ist wichtig, mit dem Hearing die Tür zu dringend erforderlichen Reformen im Strafrecht jetzt nochmals aufzustoßen und den öffentlichen Diskurs fortzusetzen.“

Rörig spricht sich für eine längere strafrechtliche Verfolgbarkeit bei sexuellem Missbrauch aus. Dafür solle die sogenannte Ruhensfrist im Strafrecht deutlich verlängert werden. Der Lauf der jeweiligen Verjährungsfristen solle also nicht – wie zukünftig vorgesehen – mit dem 21. Lebensjahr, sondern frühestens mit dem 30. Lebensjahr beginnen. Im Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG), das im März vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde und das demnächst in Kraft tritt, war diese Frist lediglich vom 18. auf das 21. Lebensjahr verlängert worden. „Diese Änderung ist nur ein erster Schritt in die richtige Richtung. Hier hat die Regierungsmehrheit im Bundestag offenbar den kleinsten gemeinsamen Nenner gefunden, aber keine Verbesserung für Betroffene erreicht“, so Rörig.

Rörig hat Prof. Dr. Tatjana Hörnle, Lehrstuhl für Strafrecht an der Humboldt Universität Berlin, bereits im Frühjahr 2012 mit einem Forschungsvorhaben beauftragt, das den Reformbedarf im Strafrecht mit besonderem Blick auf die strafrechtliche Verjährung von sexuellem Missbrauch untersucht. Die Ergebnisse werden heute auf dem Hearing erstmals vorgestellt, der Gesamtbericht wird im Sommer/Herbst 2013 vorgelegt werden.

Hörnle tritt für ein generelles Umdenken bei einer Verjährung von Straftaten ein. „Die Interessen der Opfer finden im derzeitigen Strafrecht zu wenig Berücksichtigung", so Hörnle, „Das Genugtuungsinteresse von Betroffenen ist bei schweren Delikten gegen das Leben, die körperliche Integrität und die sexuelle Selbstbestimmung mit kurzen Verjährungsfristen nicht vereinbar". Nach Hörnles Ansicht sollte die Verjährungsfrist mit dem 30. oder 35. Lebensjahr beginnen, da bis dahin oftmals noch starke familiäre, soziale und materielle Abhängigkeiten zu den Tätern bzw. Täterinnen bestehen, die es Betroffenen häufig nicht möglich mache, ein Strafverfahren zu beginnen. Hörnle spricht sich darüber hinaus für eine umfassende Rechtsberatung für Betroffene über Chancen und Risiken eines Strafverfahrens bereits vor der Entscheidung aus, ein Verfahren einzuleiten, da Begutachtungen, Freisprüche oder Verfahrenseinstellungen zu erheblichen Belastungen und Retraumatisierungen der Betroffenen führen können. Hörnle plädiert zudem für eine Ausweitung und Standardisierung der psychosozialen Prozessbegleitung von Betroffenen.

„Wir müssen herausfinden, welche zeitliche Verlängerung der strafrechtlichen Verfolgung den berechtigten Interessen von Betroffenen am nächsten kommt, ohne die strafprozessualen Risiken für sie zu sehr zu erhöhen und ohne rechtliche Prinzipien über Bord zu werden“, betont Rörig. „Die Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfristen ist eine der zentralen Forderungen von Betroffenen sexuellen Missbrauchs“, so Rörig. „Mein Ziel ist es, gemeinsam mit Betroffenen, Fachwelt und Politik heute nach vernünftigen Perspektiven zu suchen und rechtspolitische Optionen für die kommende Legislaturperiode aufzuzeigen.“



 
Copyright © 2017 Top-Aktuelles.de. Alle Rechte vorbehalten.
Joomla! ist freie, unter der GNU/GPL-Lizenz veröffentlichte Software.

Share by: