Hilfesystem für Betroffene (EHS)

Geschrieben von: JoKr  
Mittwoch, den 27. Juli 2016 um 09:04 Uhr

    Weitere drei  Bundesländer (Mecklenburg-Vorpommern,
    Niedersachsen und Hessen) übernahmen  am Ergänzenden Hilfesystem (EHS) für Betroffene
    sexuellen Missbrauchs im staatlichen Bereich die Verantwortung.

    Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig: "Ich begrüße es sehr, dass mit
    Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen und Hessen weitere Länder ihre Verantwortung
    als Arbeitgeber für Einrichtungen tragen, in denen es zu sexuellem Missbrauch von
    Kindern und Jugendlichen durch Beschäftigte des Landes gekommen ist. Es darf
    keine Unterschiede zwischen den Bundesländern geben, das sind wir den Betroffenen
    schuldig: Deshalb appelliere ich an jene drei Bundesländer, die sich zu diesem
    Schritt noch nicht entschieden haben, ebenfalls dem EHS beizutreten. Ich möchte
    alle Betroffenen, die in ihrer Vergangenheit schlimmstes Leid durch sexuelle
    Gewalt erfahren mussten, zudem ermutigen, einen Antrag an das Ergänzende
    Hilfesystem zu richten."

    Weitere Vereinbarungen bestehen bereits mit der Freien und Hansestadt Hamburg,
    den Ländern Schleswig-Holstein, Berlin, Baden-Württemberg, Saarland, Brandenburg
    und Rheinland-Pfalz sowie den Freistaaten Sachsen, Bayern und Thüringen.
    Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich neben dem Bund und Bayern darüber hinaus
    auch bei den Hilfen für Betroffene im familiären Bereich.

    Im nicht-staatlichen Bereich beteiligen sich die katholische und die evangelische
    Kirche einschließlich der Diakonie, die Caritas, der Deutsche Olympische
    Sportbund, das Deutsche Rote Kreuz, der Deutsche Kinderschutzbund und die
    Arbeiterwohlfahrt.

    Das Ergänzende Hilfesystem von Bund, Ländern und verantwortlichen Institutionen
    soll diejenigen unterstützen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuellen
    Missbrauch im institutionellen Bereich erlitten haben und noch heute an diesen
    Folgewirkungen leiden. Die dreizehn Bundesländer erfüllen damit eine zentrale
    Forderung des Runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauchs in Abhängigkeits-und
    Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären
    Bereich" (RTKM)

    Der Bund hat bereits zum 01. Mai 2013 in Umsetzung der Empfehlungen des RTKM als
    ersten Teil des Ergänzenden Hilfesystems für Betroffene sexueller Gewalt den
    "Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich" errichtet. Für das Ergänzende
    Hilfesystem im institutionellen Bereich stellt der Bund die von ihm für den
    "Fonds Sexueller Missbrauch" geschaffenen Organisationsstrukturen zur Verfügung.

    Betroffene von sexuellem Missbrauch können über die Geschäftsstelle des FSM in
    Berlin subsidiär zu bestehenden Hilfesystemen und Rechtsansprüchen die Übernahme
    von Sachleistungen bis zu 10.000 Euro beantragen.

    Weitere Informationen zum Ergänzenden Hilfesystem erhalten Sie unter
    www.fonds-missbrauch.de.

 
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